Nebenabrede zum Arbeitsvertrag
#1

Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung:
Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg.
Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt.
In der Nebenabrede findet sich ein Absatz:
"Die in dieser Nebenabrede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der Geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."

Ist dieser Passus legitim?

Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.

Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.

Gruß

A. aus Hannover
Zitieren
#2

Es kommt auf die genaue Ausgestatung der Nebenabrede an.

Soweit es ein Antrag auf Arbeitszeitreduktion nach TzBfG war kann der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres vom Wunsch des Arbeitnehmers abweichen. Soweit es eine befristete Arbeitszeitreduktion nach TVöD ist sieht es hinsichtlich des Aspekts etwas anders aus.

Natürlich kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer ggf. Mehrarbeit leistet. Allerdings darf der Beschäftigte nicht einseitig willkürlich belastet werden.

Mitbestimmungsrechtlich gibt es keinen direkten Zugriff. Wenn es ein Antrag nach TzBfG war und der Beschäftigte diese Lösung nicht will könnte etwas gehen. Daneben könnte die Nutzung der Nebenabrede Mitbestimmungstatbestände beinhaltet.
Zitieren
#3

Vielen lieben Dank. !:-)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Abschluss Arbeitsvertrag ohne Anhörung Personalrat

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers