27.01.2017, 12:22
Hallo Forum,
ich bin Personalrat in einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt.
kurzer Abriss des Sachverhaltes:
Im Dezember wurde der Personalrat gemäß §66 PersVG LSA bei einer Berförderung eines Beamten beteiligt. Der Personalrat stimmte der Beförderung des Beamten zu, trotz des Fehlens von wichtigen Unterlagen, die eigentlich zur Entscheidungsfindung notwendig waren. z.B.: die Stellenbeschreibung und Bewertung, sowie der aktuelle Stellenplan 2017 (Beförderung soll im Jahr 2017 stattfinden)
Mitte Januar hat der Personalrat die Dienststellenleitung aufgefordert, nach §57 (2) PersVG LSA die notwendigen Unterlagen nachzureichen, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusse nachprüfen zu können.
Die Antwort der Personalstelle lautete: Dem Personalrat stehen in diesem Fall die Unterlagen nicht mehr zu, da er sie nur zur Entscheidungsfindung benötigt und dies schon erfolgt ist.
Meine Frage:
Ist dies so Rechtens und gibt es evtl. bekannte gerichtliche Entscheidungen, nach denen der Personalrat einen Rechtsanspruch auch zur Nachforderung der Unterlagen hat?
Danke im Voraus
ich bin Personalrat in einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt.
kurzer Abriss des Sachverhaltes:
Im Dezember wurde der Personalrat gemäß §66 PersVG LSA bei einer Berförderung eines Beamten beteiligt. Der Personalrat stimmte der Beförderung des Beamten zu, trotz des Fehlens von wichtigen Unterlagen, die eigentlich zur Entscheidungsfindung notwendig waren. z.B.: die Stellenbeschreibung und Bewertung, sowie der aktuelle Stellenplan 2017 (Beförderung soll im Jahr 2017 stattfinden)
Mitte Januar hat der Personalrat die Dienststellenleitung aufgefordert, nach §57 (2) PersVG LSA die notwendigen Unterlagen nachzureichen, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusse nachprüfen zu können.
Die Antwort der Personalstelle lautete: Dem Personalrat stehen in diesem Fall die Unterlagen nicht mehr zu, da er sie nur zur Entscheidungsfindung benötigt und dies schon erfolgt ist.
Meine Frage:
Ist dies so Rechtens und gibt es evtl. bekannte gerichtliche Entscheidungen, nach denen der Personalrat einen Rechtsanspruch auch zur Nachforderung der Unterlagen hat?
Danke im Voraus