Nach A-Verkürzung unbefristet: wieder Recht auf Erhöhung?
#1

TVöD : ich bin 63 J, muss bis 66,8 J arbeiten und möchte nun verkürzt arbeiten (42 Monate vor Regelaltersrente) mit 25 h (Mo-Mi) von 39 h/Wo.
Plane das unbefristet, um nicht verlängern zu müssen. 
Wenn ich ggf aber wieder erhöhen wollen würde, hätte ich kein Anrecht, oder?
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#2

"Wenn ich ggf aber wieder erhöhen wollen würde, hätte ich kein Anrecht, oder?"
Richtig. Eine Erhöhung geht nur, wenn sich beide Seiten darauf einigen. Der Arbeitnehmer hat lediglich die Rechte nach § 7 (2) und (3) und § 9 TzBfG. Arbeitgeber muss sich mit dem Wunsch befassen und Rückmelden. Sowie Information über entsprechende freie Arbeitsplätze die eine Erhöhung der Arbeitszeit ermöglichen würden.
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