12.02.2007, 21:34
§ 85 Abs. 2 GO NRW lautet:
"Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlaß dieser Haushaltssatzung."
Ich habe keinen Verweis auf diesen Paragrahen in der Eigenbetriebsordnung gefunden. Wer weiß, ob die Regelung auch für Eigenbetriebe gilt ?
"Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlaß dieser Haushaltssatzung."
Ich habe keinen Verweis auf diesen Paragrahen in der Eigenbetriebsordnung gefunden. Wer weiß, ob die Regelung auch für Eigenbetriebe gilt ?