Muss Schriftverkehr "beschlossen" werden?
#1

Ich habe nochmal eine Frage:

Müssen ausgehende Schreiben, ich beziehe mich hier auf Antwortschreiben (z.B. als Antwort auf ein Schreiben, wenn Anfragen an den PersRat gestellt werden) und solche Schreiben, bei denen der PersRat von sich aus tätig wird (z.B.: Fragen an den Behördenleiter), vom Plenum beschlossen werden? Oder kann der Vorstand/Vorsitzende dieses Kraft eigener Wassersuppe machen und das Plenum im Nachgang informieren?

Ich bin der Meinung, dass Schreiben vom Plenum beschlossen werden müssen, da es ja sonst die einseitige Meinung des Vorsitzenden sein kann.

Danke im Voraus.
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#2

ich würde sagen, das kommt immer darauf an

grundsätzlich vertritt der Vorsitzende den Personalrat nach aussen, also darf er auch den schriftverkehr mit dem behördenleiter führen. er darf allerdings nichts zusagen / absagen oder sonstiges was einen beschluss nötig macht

ist beispielsweise ein beschluss vorhanden, so ist der vorsitzende daran diesen auch umzusetzen
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#3

Ich bin seit mehreren Jahren Vorsitzender und kann da nur von uns sprechen. Es würde in der Praxis gar nicht funktionieren, wenn man jeglichen Schriftverkehr beschliessen müsste. Es gehört vom Rat schon Vertauen zum Vorsitzenden. Ansonsten hätte man ihn nicht gewählt.

Anders verhält es sich, da schliesse ich mich meinem Vorredner an, wenn es um eine Angelegenheit geht, die vom Rat beschlossen werden muss.
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#4

Bist du das erste mal in den Personalrat gewählt worden?

Das ist doch die Hauptaufgabe von eurem Vorstand / Vorsitzenden! Hört sich so an als willst du ihm einen Maulkorb verpassen oder auf Schritt und Tritt kontrollieren. Würde das bei uns einer versuchen, dann wäre aber was los.

Mein Tipp für die Praxis: besprecht wichtige Themen, beschließt was es zu beschließen gibt und den Rest macht euer Vorstand / Vorsitzenden, denn dafür gibt es ihn. Und ja, er darf auch Fragen an den Behördenleiter richten ohne eine Erlaubnis des gesamten Plenums zu haben. Für was sollte er hier auch eine Erlaubnis brauchen? Wir sind ein freies Land und auch innerhalb eines Plenums gelten keine Stasi-Regeln! Im Übrigen darfst auch du Fragen stellen. Du darfst nicht die Aufgaben des Vorstands / Vorsitzenden wahrnehmen oder dich über einen Beschluß hinweg setzen. Aber auch du hast als Beispiel die Aufgabe zu kontrollieren, ob Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden und kannst hier konkret nachfragen. Ein Genehmigung für sowas brauchst du nicht.

Also bitte überdenke deine Einstellung, du machst es dir selber, eurem Plenum und auch dem Vorstand / Vorsitzenden sonst unnötig schwer, welcher den Löwenanteil an der Arbeit im Plenum hat!
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#5

Mahlzeit!

Danke für Eure Antworten!

Nein, ich will den Vorsitzenden auf gar keinen Fall zu 100% kontrollieren.
Es gab hier eine Sache, in der "der Personalrat" um eine Stellungnahme gebeten wurde. Dieses wurde vom Vorsitzenden mit einem Schreiben beantwortet, in dem unter anderem "...ich schlage vor, dass in dieser Angelegenheit...gemacht wird".

Das spiegelte aber nicht die Meinung des Plenums da, diese war nämlich komplett anders. Daher kam im Plenum diese Frage auf. Da ich mir auch nicht sicher bin habe ich halt mal gefragt.
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