Muss Kanalbauer Dichtigkeitsprüfung durchführen?
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Nachdem wir im guten Glauben und nach Prüfung der Rechnung durch unseren Bauleiter die Rechnung des Kanalbauers bezahlt hatten, stellten wir fest, dass die Druckprüfung noch durchgeführt werden muss. Aufmerksam wurden wir durch ein Schreiben der Stadtentwässerung.

Der Kanalbauer meint jetzt, es fällt nicht in seinen Bereich, da es auf dem Angebot bzw. Auftrag auch nicht vereinbart wurde.

In der Baubeginnanzeige hat er jedoch dafür unterschrieben.

Wie seht ihr das? Muss der Kanalbauer diese noch durchführen oder nicht?

Bzw. ist es normal das ein Kanalbauer sein Gewerk im Anschluss nicht auf Dichtigkeit prüft??? Gibt es evtl. ein Gesetz das dieses regelt, dass er es die Prüfung durchführen muss? Ich denke, es ist zu leicht, wenn der Kanalbauer sich rausreden möchte, dass es im Angebot und Auftrag nicht aufgeführt ist? Zudem bin ich kein Fachmann, er hätte doch dran denken müssen.

Vielen Dank.
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