Mitwirkungsverbot
#1

Hallo! Der Rat hat beim letzten Tagesordnungspunkt beschlossen ein Ratsmitglied bei dem Beschluss für die Errichtung eines Wasserkraftwerkes auszuschließen. Bei dem Ratsmitglied handelt es sich um einen Grundstückseigentümer. Das Wasserkraftwerk soll auf seinem Grundstück erbaut werden. Zuvor hat das Ratsmitglied seine Bereitschaft zur Einräumung eines Erbbaurechts an den benötigten Flächen zugunsten der Gemeinde signalisiert. Grund dafür ihn aus der Beratung und Abstimmung war Besorgnis der Befangenheit. Ich frage mich gerade beim Prüfungspunkt Mitwirkungsverbot beim Vorteil Nachteil was ich dort hinschreiben soll.. und ob überhaupt ein Mitwirkungsverbot vorliegt. Ich hoffe ihr könnt helfen
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#2

Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist befangen, selbst wenn er das Erbbaurecht unentgeltlich einräumen würde, bliebe Ruhm, Anerkennung und Entlastung vom Eigentum oder so.

Ich würde formal kurz "als Eigentümer befangen" schreiben.
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#3

Danke ! Hat er denn einen Vor oder Nachteil ?
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