09.08.2011, 11:08
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf. Es hilft hier eine Kollegin in einem anderen Bereich aus. Dies bereits etwas länger.
Nach welchem Zeitraum ist eine interne Aushilfe bereits als dauerhafte Umsetzung zu bezeichnen?! Es gibt da doch eine Regelung im Kommentar des BPersVG. Kann mir einer sagen, wo genau ich da nachlesen muss? Sind wir da überhaupt mitbestimmungspflichtig?
Ich denke doch eher nicht.
Freue mich über jede Antwort
Herzliche Grüße
Stefanie
ich habe eine Frage.
In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf. Es hilft hier eine Kollegin in einem anderen Bereich aus. Dies bereits etwas länger.
Nach welchem Zeitraum ist eine interne Aushilfe bereits als dauerhafte Umsetzung zu bezeichnen?! Es gibt da doch eine Regelung im Kommentar des BPersVG. Kann mir einer sagen, wo genau ich da nachlesen muss? Sind wir da überhaupt mitbestimmungspflichtig?
Ich denke doch eher nicht.
Freue mich über jede Antwort
Herzliche Grüße
Stefanie