Mitbestimmung bei Familienangehörigen
#1

Hallo,
darf sich ein PR Mitglied, in den Sachen wo es seinen Familienangehörigen betrifft, an den Gespächen beteiligen? Und mitbestimmen?.. Wie ist es genau laut BPersVG definiert?

Besten Dank.
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#2

Hallo!

Im BPersVG hab ich ad hoc auf die Schnelle keine Regelung gefunden... hatte aber auch keinen Kommentar zur Hand. Im NPersVG ist es: § 31 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 VerwVerfG.....

Vielleichts hilfts ja weiter....

Mfg
auenlandbewohnerin
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#3

Hallo

Mir ist eigentlich nur bekannt, dass ein PR-Mitglied nicht mitbestimmen darf wenn es um seine eigene Person geht. Das mit Familienangehörigen ist eventuell moralisch zu bewerten. Kommt aber auf den Einzelfall an.

MfG Strabahner
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