Mitbestimmung Arbeitszeitverteilung verweigert!
#1

Hallo in die Runde,

der Personalleiter verweigert unser MBR bei der
Verteilung der Arbeitszeit einzelner Kollegen.
Der PR hatte folgende glasklare Begründung des MBR ihm
nahe gelegt:
Ergänzend zu LPVG Abs.4 Nr. 1:
„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung
der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, gleitende
Arbeitszeit“
Heißt es in der Randnotiz 100 zum § 72, Abs. 4 ausdrücklich:
„ Mitbestimmung bei der Arbeitszeit bezieht sich auf sämtliche Vorgänge,
die die zeitliche Lage ( … ) sämtlicher oder einzelner Arbeitnehmer regeln.“
(Basiskommentar LPVG NRW 5. Auflage, Welkoborsky + Herget)

Der Personalleiter hatte hingegen so argumentiert:
....Die Verlegung der Arbeitszeit eines einzelnen Beschäftigten sei jedenfalls
dann mitbestimmungsfrei, wenn jeglicher kollektiver Bezug fehle (OVG Munster 1998)
(Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar
für die Praxis von Neubert-Sandfort-Lorenz-Kochs“ 2012).... das wird dann
im weiteren Text diskutiert, es soll aber immer der kollektive Bezug gelten, damit
das MBR greift...

Müssen wir uns jetzt einen Fachanwalt nehmen, um unser MBR durchzusetzen...??

Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps....

Beste Weihnachtsgrüße!
Otto Mann
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