19.01.2022, 16:31
Hallo liebe Kollegen,
im BayPVG ist im Art 75/4 die Mitbestimmung über Arbeitszeit und Lage der Pausen. Bereich Altenpflege BRK.
Wenn der Arbeitgeber andere Arbeitszeiten einführen möchte, bekommen wir dies mit den Anfang-Endzeiten und ob eine Pause gemacht werden soll, allerdings nicht die Lage, wann die Pause beginnt und endet. Jetzt haben wir herausgefunden, dass im Dienstplanprogramm feste Pausenzeiten hinterlegt sind, von denen wir keine Kenntnisse haben, nur dass Pausen gemacht werden.
Frage: Wenn wir nur die Arbeitszeiten mitbestimmen und genehmigt haben, haben wir dann automatisch die Lage der Pausen genehmigt, da wir eigentlich nicht vollumfänglich informiert wurden, denke an den Art 69 RN 20a-RN 25 9 Auflage.
Wie seht ihr das Thema?
Gruß
im BayPVG ist im Art 75/4 die Mitbestimmung über Arbeitszeit und Lage der Pausen. Bereich Altenpflege BRK.
Wenn der Arbeitgeber andere Arbeitszeiten einführen möchte, bekommen wir dies mit den Anfang-Endzeiten und ob eine Pause gemacht werden soll, allerdings nicht die Lage, wann die Pause beginnt und endet. Jetzt haben wir herausgefunden, dass im Dienstplanprogramm feste Pausenzeiten hinterlegt sind, von denen wir keine Kenntnisse haben, nur dass Pausen gemacht werden.
Frage: Wenn wir nur die Arbeitszeiten mitbestimmen und genehmigt haben, haben wir dann automatisch die Lage der Pausen genehmigt, da wir eigentlich nicht vollumfänglich informiert wurden, denke an den Art 69 RN 20a-RN 25 9 Auflage.
Wie seht ihr das Thema?
Gruß