Mitbestimmung Übertragung Tätigkeiten Sachgebietsleiter
#1

Hallo zusammen,

ist der Personalrat mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtig (LPVG NRW), wenn einem Amtsleiter die Tätigkeit als Sachgebietsleiter aus dem Amt übertragen werden soll?
(Sodass die Stelle des Sachgebietsleiters entfällt)

Danke im Voraus!
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#2

Der Entfall der Sachgebietsleitung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.
Soweit der Amtsleiter Tarifbeschäftigter ist und es sich damit im Ergebnis um die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit handelt (beides unwahrscheinlich). Daneben ist ggf. der Eingruppierungsvorgang selber mitbestimmungspflichtig. Dies bezieht sich dann aber nur auf die Eingruppierung und nicht auf die organisatorische Maßnahme.
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#3

Hallo,
allerdings sollte zumindest der Personalrat die Frage stellen, wie es denn ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte schafft zwei Stellen abzudecken.
Das würde doch bedeuten, dass er bisher auf seiner Stelle nicht ausgelastet war (zumindest, wenn eine Stelle wegfällt).
LG
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