Mit E6 Aufgaben einer E10 Stelle zu erledigen
#1

Hallo, ich arbeite auf einer E6 Stelle Teilzeit und nachdem eine Kollegin ( 25% Stelle E10) in Rente gegangen ist, habe ich ihre Aufgabe-ohne Aufstockung meiner Stunden -dazu bekommen. Steht mir da nicht eine Zulage zu? Und eine neue Stellenbeschreibung und Bewertung? Außerdem müssten m.E.ja andere 25% meiner Aufgabe wegfallen, da ich ja nicht plötzlich 100% arbeite. Was kann ich unternehmen?
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#2

"Steht mir da nicht eine Zulage zu?"
Nein.

"Und eine neue Stellenbeschreibung und Bewertung?"
Der Arbeitgeber muss die nun übertragenen Tätigkeiten mitteilen und daraus eine Eingruppierung ableiten. Wie er dies macht bleibt ihm überlassen. Er muss grundsätzlich keine Stellenbeschreibung aushändigen. Es muss aber klar sein welche Tätigkeiten wahrzunehmen sind. Daneben ist der Personalrat hinsichtlich der Eingruppierung in der Mitbestimmung.
Falls die Übertragung der Aufgaben die Eingruppierung berühren, wäre deren dauerhafte Übertragung an deine Zustimmung gekoppelt. Auch wäre dann der PR hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben in der Mitbestimmung. Allerdings werden die 25% bei Teilzeit über 50% nur selten Eingruppierungsrelevant sein. Selbst bei 50% Gesamtarbeitszeit kann das Ergebnis halt zwischen E6-E9c sehr sehr selten E10 liegen. Man kann sich beim PR erkundigen was dieser für Informationen zur Eingruppierung erhalte hat. Letztlich muss man sich ggf. selber sich eine Rechtsmeinung bilden. Wenn einem dazu die Kenntnisse fehlen muss man sich ggf. beraten lassen (z.B. bei Gewerkschaften, allerdings muss man dafür Mitglied sein).
In Ländern mit Informationsfreiheitsgesetz kann man Versuchen über den Weg an die Bewertung der Stelle zu kommen. Im ersten Schritt kann man auch einfach mal freundlich beim Vorgesetzten und Personalreferat danach fragen.

"Außerdem müssten m.E.ja andere 25% meiner Aufgabe wegfallen, da ich ja nicht plötzlich 100% arbeite. Was kann ich unternehmen?"
Der Arbeitgeber könnte davon ausgehen, dass noch eine Arbeitsverdichtung möglich ist. Auch wird man für die 25%-Stelle nicht unbedingt 25% tatsächlich benötigen, weil ein bestimmter Overhead unabhängig vom Zeitanteil anfällt und schon in der bisherigen Tätigkeit enthalten war.

Du schuldest deinem Arbeitgeber nur deine Arbeitszeit. Wenn diese rum ist kannst du Feierabend machen. Wenn erkennbar ist, dass man seine Arbeit nicht schafft teil man dies den Vorgesetzen rechtzeitig mit. Dieser kann dann übergangsweise Überstunden anordnen, Arbeit umverteilen oder Prioritäten festlegen. Ggf. Dinge zurückstellen und streichen oder Vorgaben zur Bearbeitungstiefe machen.

Ein nicht ungewöhnliches Vorgehen ist zusätzliche Arbeit zu übertragen und zu versuchen dies zum Problem des Arbeitnehmers zu machen. Viele sind zurückhaltend da tatsächlich gegenüber dem Vorgesetzen aktiv zu werden. Daraus wird er schließen, dass man vorher noch nicht ausgelastet war. Ggf. überträgt er dann noch etwas mehr Arbeit wenn es einfach so hingenommen worde.
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#3

Vielen Dank. 
Dann schaue ich mal ob ich ein Gespräch führen kann und was mein Vorgesetzter dazu meint.
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#4

Hallo Gast aus post 2
>> Er muss grundsätzlich keine Stellenbeschreibung aushändigen. <<
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?. Wir arbeiten nur  mit Stellenbeschreibungen und natürlich hat der AN einen Anspruch diese zu sehen
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