Missachtung von ärztlichen Anordnungen durch Vorgesetzte
#1

Hallo!
Ich bin Polizeibeamtin u an einem Hirntumor erkrankt.
Davon abgesehen, dass meine Diagnose versehentlich direktionsweit per Mail an 325 Mitarbeiter gesteuert wurde (ich muss diesbezüglich klagen), kam es in diesem Zusammenhang zu weiteren Verstößen meiner Vorgesetzten:
Mein Arzt begrenzte die Zahl der von mir gleichzeitig zu bearbeitenden Vorgänge, um mich zu entlasten. Die Vorgesetzten missachteten dies, sogar mit schriftlicher Begründung gegenüber der Personalstelle, die mir leider erst später ausgehändigt wurde. Einem Antrag auf amtsärztliche Untersuchung durch die Personalstelle, um das Attest zu prüfen, stimmten sie nicht zu!
Sodann wurde ich in ein Kommissariat für Massendelikte versetzt. Ich legte Widerspruch ein u legte erneut ein Attest vor, in dem der Arzt darauf hinwies, dass diese Stressbelastung sich negativ auf meine Gesundheit auswirkt. Zudem beantragte ich sodann die amtsärztliche Untersuchung. Der Amtsarzt bestätigte und empfiehlt die Umsetzung in ein Kommissariat mit weniger Vorgangsbelastung und Termindruck. Dieses Gutachten wird nun seit 2 Monaten ausgesessen u ebenfalls nicht beachtet. Seither hat mein Arzt mich krank geschrieben, damit sich meine Symptome wieder verbessern. Ich habe mittlerweile Albträume, dass ich zwangsversetzt werde, Fristen versäume, die Masse an Arbeit nicht schaffen kann.
Was kann ich tun, damit meine Vorgesetzten ihre Fürsorgepflicht mal Ernst nehmen??
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#2

Hallo,
das ist unfassbar, wir mit Dir umgesprungen wird. Leider ist das kein Einzelfall in den Behörden.

Ich sehe hier ebenfalls eine Verletzung der Fürsorgepflicht aus § 45 BeamtStG durch den Dienstherrn.
Ich glaube, dass Du es bisher richtig gemacht hast, Deine Erkrankung dem Dienstherrn mitzuteilen und entsprechende Maßnahmen zu verlangen. Wenn der Dienstherr sich dann entgegen den ärztlichen Attesten nicht entsprechend verhält, wirst Du sicherlich gegen die dienstlichen Anordnungen bzw. auch gegen die verschleppte Bearbeitung angehen müssen (Remonstration, Widerspruch, Klage, usw.). Damit solltest Du einen Fachanwalt beauftragen.

Es gibt auch einen Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung der Fürsorgepflicht. Vielleicht wäre das hier auch eine Option, um zu zeigen, dass es Dir ernst ist.

Hast Du mal überlegt, eine Teildienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG zu beantragen? Die hat allerdings auch den Nachteil der Kürzung der Dienstbezüge.

Hast Du eigentlich einen Schwerbehindertenausweis beantragt?

Der Beruf ist bei dieser Erkrankung nur noch zweitrangig, von daher ist es richtig, dass Du Dich krankschreiben lässt.

Ich wünsche Dir eine gute Genesung.

Tom
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