(22.08.2025, 13:05)Gast schrieb: Natürlich, auch der Minijobber ist im ÖD angestellt.
Wobei ich nicht die ganzen verschiedenen AGBs kenne, um einzuschätzen, ob nicht einzelne Versicherungen bei der Definition von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mehr als einen Minijob verlangen. Z.B. wird ggf. verlangt, dass die Person in der entsprechende Tätigkeit überwiegend tätig ist. Wenn es also eine weitere Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt, ist diese Vorgabe ggf. nicht erfüllt.