Mindestbreite eines Bürgersteigs
#1

Hallo,
in unserer Straße fehlt ein Bürgersteig. Viele Anlieger halten diesen aber für erforderlich, u.a. da ein Kindergarten in der Nähe ist. Wir denken daher darüber nach, einen Bürgerantrag zu stellen.
Allerdings ist die Straße recht schmal ( zwischen 5 und 6 Metern breit ). Daher meine Frage: Wie breit muss ein Bürgersteig sein und wo steht das? Ich meine, ein schmaler Bürgersteig ist immer noch besser als gar keiner.
Gruß
Peter
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#2

Hallo Peter,
ich komme nicht aus dem Baubereich. Aber ich empfehle, sich vor Antragsstellung beim örtlichen Bauamt zu erkundigen.
Je nach Bundesland könnte nämlich es sein, dass es unterschiedliche Regelungen gibt. Zudem könnte es gut sein, dass die Anlieger anteilig zu den Kosten herangezogen werden.
Grundsätzlich gibt es hierzu sicherlich auch viele Informationen im WWW (bspw. http://www.geh-recht.info/fussverkehrsan...wegbreiten- )
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Michael,
vielen Dank für den Link. Alles gar nicht so einfach wie gedacht :-)

Für uns gilt dann wohl "1,50 Meter bei beengten dörflichen Hauptstraßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen".

Der Aspekt, dass evtl. Kosten auf uns Anlieger zukommen, haben wir noch gar nicht bedacht.

Wir werden uns nochmal zusammen setzen.

Gruß Peter
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