06.05.2024, 10:49
ich arbeite bei einem freien Träger in Hamburg, der auch im Sozial-und Erziehungsdienst tätig ist und dortige Beschäftigte "in Anlehnung an die Entgeldregelungen der §§12-17TV-L" seit dem 1.1.2021 nach dem TVL-S entlohnt. Bislang wurden von dem AG alle Entgeltregelungen übernommen. Dies gilt aber nicht für eine "Metropolzulage (?)", die ab dem 1.1.24 zu zahlen sei. Frage:
> wie hoch ist diese genau ?
> muss der AG diese als Teil der Entgeldregelungen ebenfalls übernehmen ?
> wie hoch ist diese genau ?
> muss der AG diese als Teil der Entgeldregelungen ebenfalls übernehmen ?