Lohngruppenüberprüfung Hauswirtschafterin KiTa
#1

Guten Abend,
Ich arbeite seit 6 Jahren als Hauswirtschafterin in einer Kita. Bin in der Entgeltgruppe 1 eingestellt worden. Bin keine gelernte Hauswirtschafterin, habe aber im Tarifvertrag der Länder gelesen, dass man nach 5Jähriger Ausübung gleichgestellt ist gegenüber einer Hauswirtschafterin mit staatlicher Prüfung. Nun habe ich die Überprüfung in eine höhere Lohngruppe beantragt, die jetzt von der Geschäftsleitung abgewiesen wurde. Damit bin ich nicht einverstanden da man als Hauswirtschafterin laut Tarifvertrag in der Entgeltgruppe 2 und 3 aufgeführt ist. Ich werde Widerspruch einlegen, es betrifft auch meine Kollegin. Können Sie mir da noch einen Rat geben. 
Mit freundlichen Grüßen 
CharlotteNaseweis
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#2

(06.03.2024, 20:44)Gast schrieb:  ..., habe aber im Tarifvertrag der Länder gelesen, dass man nach 5Jähriger Ausübung gleichgestellt ist gegenüber einer Hauswirtschafterin mit staatlicher Prüfung. ... da man als Hauswirtschafterin laut Tarifvertrag in der Entgeltgruppe 2 und 3 aufgeführt ist. ...

Könnten Sie bitte mal die genaue Fundstelle benennen?
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#3

Auf das Arbeitsverhältnis findet umfassend der TV-L Anwendung?

"habe aber im Tarifvertrag der Länder gelesen, dass man nach 5Jähriger Ausübung gleichgestellt ist gegenüber einer Hauswirtschafterin mit staatlicher Prüfung."
Eine solche Regelung gibt es im TV-L nicht. Ist aber auch für die Frage E2/3 keine Rolle.

"Ich werde Widerspruch einlegen,"
Arbeitsrechtlich spielt ein Widerspruch keine Rolle. Letztlich kann man nur Klagen, wenn man die Sache klären will. Ggf. könnte noch der Betriebsrat etwas machen.

Soweit der TV-L vollständig Anwendung findet, dann kommt es darauf an was genau für Aufgaben übertragen wurden. Hauswirtschaft kann ja alles mögliche sein.

"Können Sie mir da noch einen Rat geben. "
Die Chancen wo anders eine Tätigkeit zu finden die besser als E1 bezahlt wird ist ja nicht so schlecht. Wenn der Arbeitgeber kein zufriedenstellendes Angebot macht, dann sollte man überlegen sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Wenn man bleiben will sollte man sich selber eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Soweit man Gewerkschaftsmitglied ist bekommt man da Beratung. Ggf. kann man überlegen Mitglied zu werden. Eventuell kann der Betriebsrat eine Einschätzung geben.
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#4

(06.03.2024, 20:56)Gast schrieb:  
(06.03.2024, 20:44)Gast schrieb:  ..., habe aber im Tarifvertrag der Länder gelesen, dass man nach 5Jähriger Ausübung gleichgestellt ist gegenüber einer Hauswirtschafterin mit staatlicher Prüfung. ... da man als Hauswirtschafterin laut Tarifvertrag in der Entgeltgruppe 2 und 3 aufgeführt ist. ...

Könnten Sie bitte mal die genaue Fundstelle benennen?

Tarifvertrag Seite 240-241  Entgeltgruppe 2 u.3 Protokollerklärungen Nr 1u.2 
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#5

1. Laut Ausgangsbeitrag bist du in einer Kita und nicht in einem Krankenhaus beschäftigt. Deshalb findet auf dich Teil II Abschnitt 25.2 für dich keine Anwendung.
2. Die Protokollerklärung findet für die Entgeltgruppe 2 und 3 keine Anwendung. (Was wie schon geschrieben auch unerheblich ist, weil es in der E2 und E3 hier und auch in dem für dich relevanten Abschnitt sich nicht die Frage nach einer formalen Ausbildung stellt.) Siehe weiterhin die Ausführungen unter #3.
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#6

(07.03.2024, 15:27)Gast schrieb:  1. Laut Ausgangsbeitrag bist du in einer Kita und nicht in einem Krankenhaus beschäftigt. Deshalb findet auf dich Teil II Abschnitt 25.2 für dich keine Anwendung.
2. Die Protokollerklärung findet für die Entgeltgruppe 2 und 3 keine Anwendung. (Was wie schon geschrieben auch unerheblich ist, weil es in der E2 und E3 hier und auch in dem für dich relevanten Abschnitt sich nicht die Frage nach einer formalen Ausbildung stellt.) Siehe weiterhin die Ausführungen unter #3.
Abschnitt 25.3 ist für mich relevant nicht 25.2 , ganz unten unter Protokollerklärungen Nr.1 Gleichstellung nach Jähriger Ausübung
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#7

Die 25.2 in meinen Beitrag war ein Tippfehler. Die Aussagen beziehen sich auf 25.3

Die Frage bleibt. Bist du in einer Einrichtung nach § 43 TV-L tätig?

Die Protokollerklärung 1 greift nicht für die Entgeltgruppe 2 und 3. Man kann nicht einfach irgendwelche Protokollerklärungen zu anderen Entgeltgruppen heranziehen. Im TV-L steht jeweils auf was sich welche Protokollerklärung bezieht. Auch spielt die Frage der "Gleichstellung" für die E2 und E3 keine Rolle. Die Frage ist und bleibt ob Aufgaben nach E1 oder Aufgaben nach E2 oder E3 übertragen wurden.
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#8

Die Frage bleibt. Bist du in einer Einrichtung nach § 43 TV-L tätig?
Ja bin ich,  in einer Kita, der Paragraph sagt aus,  dass Beschäftigte die mit Lebensmitteln zu tun haben eine Belehrung über das Infektionsschutzgesetz erhalten haben. (Gesundheitszeugnis) 
Danke trotzdem erstmal 
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#9

"Ja bin ich, in einer Kita, der Paragraph sagt aus, dass Beschäftigte die mit Lebensmitteln zu tun haben eine Belehrung über das Infektionsschutzgesetz erhalten haben. (Gesundheitszeugnis) "
Nein der §43 TV-L enthält "Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern".
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