Lohnfortzahlung
#1

Seit dem 23.02.2022 bin ich arbeitsunfähig, ab 6.04.2022 mit Krankengeldbezug mit Diagnose HWS/LWS. Ab dem 29.08.2023 habe ich arbeitsfähig meinen 6 wöchigen Jahresurlaub von 2022 angetreten. Ab dem 10.10.2023 bin ich erneut arbeitsunfähig geworden, allerdings mit Depressionen. Jetzt verweigert mir mein Arbeitgeber die weiteren Bezüge.
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#2

Welcher Tarifvertrag kommt denn zur Anwendung?
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#3

Im ersten Schritt sollte der Arbeitgeber auf die verschiedenen Diagnosen hingewiesen werden. Soweit man diese nicht offen legen will, könnte man über eine entsprechende Bestätigung der Krankenkasse agieren.

Hier drängt sich aus Sicht des Arbeitgebers ggf. auf, dass der Arbeitsnehmer im Urlaub gar nicht arbeitsfähig war. Die Depression also schon parallel zur anderen Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Dabei ergeben sich komplexe Darlegungslasten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im arbeitsgerichtlichen Prozess. Letztlich muss der Arbeitnehmer plausibel machen, dass ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Aber der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht, den Anspruch zu widerlegen. Allerdings muss der Arbeitnehmer ggf. Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und entsprechende Unterlagen vorlegen.

Mit etwas Glück reichen die Belege der unterschiedlichen Diagnosen um den Arbeitgeber zu überzeugen, zu zahlen. Sonst muss man schauen wie die ärztliche Aktenlage ist.
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