Leistungsentgelt nach Kündigung tvöd V
#1

Hallo
Ich habe dieses Jahr (31.07.2020) bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Habe ich nun Anspruch auf anteiliges Leistungsentgeld nach §18 TVöD. Der Arbeitgeber wendet das Gießkannenprinzip an. Der Zeitraum der Bewertung liegt von 01.11 - 31.10. 

Vielen dank für eure Antworten.
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#2

Es gibt eine Dienstvereinbarung mit "Gießkannenprinzip"? Was steht dort drin zum Ausscheiden während des Betrachtungszeitraums?
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#3

Ja gibt es.
es steht nur eine Passage drin, die von Interesse ist.

"Das Leistungsentgeld wird grundsätzlich in Form einer Jahresprämie als einmaliger Zahlung auf der Grundlage einer Leistungsbewertung am Endes des Bewertungszeitraumes gewährt. Im laufenden Jahr eingetretenen Beschäftigte erhalten entsprechend der Dauer den Beitrag anteilig."

Info.
eine Bewertung hat mein Arbeitgeber zu meinem Austritts Termin nicht vorgenommen. (Ich wusste bis dato nicht, dass er so etwas machen sollte/muss).
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#4

zum ausscheiden steht nichts in der Dienstvereinbarung. Gießkannenprinzip habe ich als wort so verwendet, da es keine Leistungsbewertung mit Punkten gibt, sondern es zählt nur der Sachverhalt, ob der Beschäftigte eine Abmahnung erhalten hat (-50%-Punkte) eine Ermahnung (-25%-Punkte). Wenn beides verneint wird liegt die Auszahlung bei 100% des Leistungsentgeldes.
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#5

kann keiner helfen? Sad
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