Laufzeit des Arbeitsvertrages
#1

Laut Auskunft unserer Personalabteilung ist der Arbeitsvertrag für Minijobber generell immer für nur ein Jahr befristet.
Mein Vertrag läuft bis 14.05. und am 15.05. bekomme ich einen neuen Vertrag.
Ist das rechtens?
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#2

Während der ersten zwei Jahre beim Arbeitgeber mit sachgrundloser Befristung ist dies rechtens. Danach bräuchte es entsprechende Befristungsgründe, sonst wäre eine solche vereinbarte Befristung ggf. nicht wirksam. Allerdings müsste man dann ggf. vor Gericht klagen, um feststellen zu lassen, dass ein unbefristeter Vertrag besteht.
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#3

(23.01.2025, 11:17)Gast schrieb:  Laut Auskunft unserer Personalabteilung ist der Arbeitsvertrag für Minnijober generell immer für nur ein Jahr befristet.
Mein Vertrag läuft bis 14.05. und am 15.05. bekomme ich einen neuen Vertrag.
Ist das rechtens?

Dies ist Quatsch. Mini-Jobs sind normale Arbeitsverhältnisse, für die auch die normalen Spielregeln zur Befristung von Arbeitsverträgen gelten. Es gibt hierbei die soge. sachgrundlose Befristung und die Befristung mit Sachgrund (d.h es muss einen sachl. Grund für die Befristung geben).
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