Laufbahnwechsel ohne Beurkundung?
#1

Ich bin seit dem 01.09.2010 im Wege eines Pilotprojektes vom AVD in den Schuldienst als Schulverwaltungsassistent an die Bezirksregierung Köln versetzt worden. Meine Dienstbezeichnung ist weiterhin Justizvollzugsamtsinspektor. Mir und meinen Kollegen wurde damals zugesichert, dass wir keine Laufbahnwechsel vollzogen haben und somit konnten sich meine Kollegen nicht auf Verwaltungsstellen in der Bezirksregierung bewerben. Jetzt kommt der Tag der Pensionierung. Als Sonderlaufbahn dürfen wir aus dem AVD mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Bekommen nach § 118 Landesbesoldungsgesetz eine Prämie von Ca. 4300€. Soweit so gut. Jetzt habe ich eine Anfrage beim LBV wegen meiner Versorgungsbezüge gestellt und heute wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Laufbahnwechsel vollzogen hätte und somit nicht mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen kann.

Meine Frage lautet: Kann ich überhaupt ohne eine neue Beurkundung einen Laufbahnwechsel begründen?
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#2

Hallo,
Justizvollzugsamtsinspektor ist doch die letzte Stufe im "mittleren Dienst", A 9 mit Zulage, richtig?
Wie solltest Du denn dann ohne Urkunde in den höheren Dienst Justizvollzugsinspektor (Einstiegsamt, richtig?) aufgestiegen sein.
Das hätte doch bedeutet, dass Du eine Urkunde erhalten hättest. Aufstiegsbeamter. Wäre dann nicht A 10 richtig gewesen? Sonst wäre es ja eine Herabstufung, oder?
Du siehst, ich weiß es auch nicht genau, würde aber immer nach der Rechtsgrundlage fragen.
LG
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