Laufbahnwechsel
#1

Hallo,
ich bin momentan im mittleren allgeimeinen Justizvollzugsdienst in einer JVA tätig. Ich studiere Soziale Arbeit (nebenberuflich) und möchte nach dem Studium im Sozialen Dienst arbeiten und somit einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst vornehmen.
Mir wurde durch den Geschäftsleiter mitgeteilt, dass ich kündigen muss und mich im Anschluss neu bewerben muss. Also natürlich nur wenn eine Personalstelle im Sozialen Dienst ausgeschrieben ist. Außerdem sagte er mir, dass ich wenn, dann nur als Tarifbeschäftigter eingestellt werde.
Das wird in 1,5 Jahren der Fall sein.
Ist es richtig, dass ich mein Beamtenverhältnis kündigen muss, um mich auf diese Personalstelle bewerben kann?
Gefühlt haben die kein Interesse an mein Vorhaben.

Viele Grüße
Thommy
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#2

Das hängt vom Laufbahnrecht des Bundeslandes ab.
Das Problem ist, dass du im Regelfall alleine durch das Studium keine Laufbahnbefähigung erlangst. Da ist ggf. eine bestimmte Zeit Berufserfahrung nötig. Ob man dir als mD eine solche Stelle überträgt. Sonst brauchst du eine Beurlaubung oder eben Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Was geht hängt also vom Bundesland und der Bereitschaft des Dienstherren ab.
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