28.10.2020, 11:11
Mein Dienstherr möchte Arbeit im Haus umorganisieren und einigen Kollegen zusätzlich zur unseren Verwaltungsaufgaben noch Lagertätigkeiten zuordnen. Dies soll umfasst Waren auf Europaletten anzunehmen, die Artikel zu inventarisieren und in Regale zu verräumen. Die Kisten haben Gewichte von 5 bis 20 kg. Meiner Meinung nach ist das keine Tätigkeit für Verwaltungsbeamte. Leider finde ich dazu bisher keine passenden Regelungen.