Lagertätigkeit als Verwaltungsbeamter
#1

Mein Dienstherr möchte Arbeit im Haus umorganisieren und einigen Kollegen zusätzlich zur unseren Verwaltungsaufgaben noch Lagertätigkeiten zuordnen. Dies soll umfasst Waren auf Europaletten anzunehmen, die Artikel zu inventarisieren und in Regale zu verräumen. Die Kisten haben Gewichte von 5 bis 20 kg. Meiner Meinung nach ist das keine Tätigkeit für Verwaltungsbeamte. Leider finde ich dazu bisher keine passenden Regelungen.
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#2

Gibts ja auch nicht. In welchem Gesetz soll denn stehen, was ein Verwaltaungsbeamter zu tun hat und was nicht?
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#3

Hallo,
ein Beamter bekommt doch eine Stelle zugewiesen (aus dem Stellenplan). Diese Stelle ist doch bewertet. Für die Bewertung bedarf es doch einer Arbeitsplatzbeschreibung.
In dieser stehen doch die Aufgaben, oder nicht?
Es sei denn der Beamte wird umgesetzt und sei es nur vorübergehend!
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#4

Gast schrieb:Hallo,
ein Beamter bekommt doch eine Stelle zugewiesen (aus dem Stellenplan). Diese Stelle ist doch bewertet. Für die Bewertung bedarf es doch einer Arbeitsplatzbeschreibung.
In dieser stehen doch die Aufgaben, oder nicht?
Es sei denn der Beamte wird umgesetzt und sei es nur  vorübergehend!
es wird ja wohl auch nicht erwartet, dass Die Kohlensäcke schleppst (wenn auch übertrieben) Icon_wink
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