20.09.2018, 19:16
Guten Tag,
bei uns sollen betr. LOB nur noch die Methode "Systematische Leistungsbewertung" gelten.
Zitat: Welche Methoden sieht der TVöD für die Feststellung des Leistungsentgeltes vor?
Für die Festellung des Leistungsentgeltes sieht der TVöD (vgl. § 18 Abs. 5 Sätze 2 und 3) folgende Methoden vor:
⇒ Zielvereinbarung und
- Feststellung der Zielerreichung ⇒ Systematische Leistungsbewertung
Bisher haben wir MA vor Ort Zielvereinbarungen geschlossen. Diese sollen jetzt weg fallen und nur noch die systematische Leistungsbewertung gelten.
Wir arbeiten in einem Bereich, wo wir durchaus Ziele vereinbaren können. Ich verstehe das nicht und vor allem:
Ist das rechtens?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Mfg
Andrea
bei uns sollen betr. LOB nur noch die Methode "Systematische Leistungsbewertung" gelten.
Zitat: Welche Methoden sieht der TVöD für die Feststellung des Leistungsentgeltes vor?
Für die Festellung des Leistungsentgeltes sieht der TVöD (vgl. § 18 Abs. 5 Sätze 2 und 3) folgende Methoden vor:
⇒ Zielvereinbarung und
- Feststellung der Zielerreichung ⇒ Systematische Leistungsbewertung
Bisher haben wir MA vor Ort Zielvereinbarungen geschlossen. Diese sollen jetzt weg fallen und nur noch die systematische Leistungsbewertung gelten.
Wir arbeiten in einem Bereich, wo wir durchaus Ziele vereinbaren können. Ich verstehe das nicht und vor allem:
Ist das rechtens?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Mfg
Andrea