Kriterien EG 14 TVL- EG 13 TVL
#1

Hallo, ich möchte fragen, welche Kriterien genau Entgeltgruppe 14 TVL von Entgeltgruppe 13 TVL unterscheiden. "Schwierige" Aufgaben ist sehr allgemein. Wenn ich richtig verstanden habe, müssen diese "schwierigen" Aufgaben 30% betragen oder nicht?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!
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#2

Es gibt verschiedene E13 in der Entgeltordnung. Die Frage deutet darauf hin, dass es um den allgemeinen Teil mit der Fallgruppe 2 geht.
1/3 nicht 30%. 30% reicht da nicht. Heraushebungsmerkmal sind "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bzw. in Fallgruppe 3 "hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben". In Fallgruppe 4 dann Unterstellungsverhältnis für drei Kräfte E13. In anderen Abschnitten der Entgeltordnung können es auch andere Heraushebungsmerkmale sein

Eine grobe Erläuterung zu den Begriffen des allgemeinen Teils (hier nach TVöD sind aber in dem Bereich auf TV-L übertragbar).
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...O_Bund.pdf

Ansonsten gibt es dazu einiges an Rechtsprechung (siehe z.B. BAG 20.3.91 4 AZR 471/90, ) und ausführliche Kommentarliteratur.
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