Krankengeldzuschuss 13 Abs. 2 Satz
#1

Ich habe nach der Lohnfortzahlung Krankengeld erhalten und vom Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss gemäß TVV.
Der Zuschuss wurde laut Auskunft des AG berechnet aus der Differenz Netto-Arbeitsentgelt und Netto- Krankengeld (so von der KV bezeichnet). Jedoch musste ich vom sogenannten Netto-Krankengeld noch privat den AN- Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung zahlen. Somit wäre das nach meiner Auffassung das Brutto- und nicht Netto- KG, da nicht alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen sind und der KG- Zuschuss müsste entsprechend höher ausfallen. Der AG und die KV weisen beide Forderungen zurück. Wer hat jetzt Recht?
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