Krankengeldzuschuss
#1

Guten Tag, folgende Fakten: Festanstellung seit 2,5 Jahren, Erkrankung seit 13.09.23 wegen neuer Erkrankung. Zuvor 2023 Wegen diverser anderer Krankheiten (Erkältung usw.) kurzfristige (max. 14 Tage) arbeitsunfähig. Nun Kürzung des Krankengeldzuschusses um 19 Tage, also keine 13 Wochen. Begründung: im TVL zählen alle Arbeitsunfähigkeiten des Jahres auch wenn andere Diagnosen. Kann das wirklich sein?
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#2

Ja. Siehe § 22 Abs. 3, Satz 3 TV-L
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