Hallo,
wenn man Krankengeld erhalten hat, werden diese Zeiten nicht bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt?
Danke.
Schöne Grüße
Was genau ist gemeint? Für die Berechnung des Durchschnittes der drei Bezugsmonate bleiben solche Zeiträume außen vor. Für die Frage ob es zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung um Monate mit kompletten Krankengeldbezug gibt kommt es auf die Details an. Soweit ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach § 22 TvöD besteht (auch wenn ggf. kalkulatorisch Null) erfolgt für diese Monate keine Kürzung (1-3 Jahre Beschäfitgungsdauer bis zur 13 Woche der Arbeitsunfähigkeit >3 Jahre bis zur 39 Woche der Arbeitsunfähigkeit