Kr9 welche Stufe?
#1

Hallo zusammen, 
Ich wechsel bald zum neuen Arbeitgeber der nach TVL bezahlt. 
Bisher habe ich AVR. Dort bin ich Gruppe 9 Stufe 6.
Kurz zu mir, habe 2003 mein Examen gemacht, habe 2008 im der Anästhesie angefangen, habe 2020 meine Fachweiterbildung bestanden, habe 2x 1 Jahr Elternzeit genommen und bin seit 1 Jahr auf Intensiv tätig. Vorher seit 2008 immer Anästhesie. 
Mein neuer Arbeitgeber sagt das ich max. in Stufe 3 komme. Kann das sein?Er meint er kann sich nicht erklären warum ich bisher in Stufe 6 bin schließlich habe ich die Fachweiterbildung erst letztes Jahr abgeschlossen. 
Ich dachte bisher das es nach Berufsjahren geht. Und mein Examen hab ich 2003 gemacht und immer gearbeitet. 
Wäre lieb wenn sich da jemand auskennt. 
Lg
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#2

Sofern der TV-L zur Anwendung kommt, bestimmt sich die Stufenzuordnung bei einer Einstellung nach dessen § 16 Abs. 2 bzw. Abs. 2a. Daraus ergibt sich vereinfacht gesagt Folgendes:

1. "Muss-Regelung" nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L
Sofern man "einschlägige Berufserfahrung" in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben hat, ist max. eine Zuordnung zur Stufe 3 möglich bzw. zwingend, wenn entsprechende Zeiten vorliegen.

2. "Kann-Regelung" nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L
Darüber hinaus können "förderliche Zeiten" für eine höhere Stufenzuordnung anerkannt werden, was aber "Verhandlungssache" vor (!) Abschluss des Arbeitsvertrages ist. Der Tariftext spricht hier von "zur Deckung des Personalbedarfs", was eben nicht mehr der Fall ist, wenn der Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen wurde.

3. "Kann-Regelung" nach § 16 Abs. 2a TV-L
Hier kann der Arbeitgeber bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst die beim vorherigen Arbeitgeber erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen. Dies erfolgt im Regelfall jedoch auch nur "zur Deckung des Personalbedarfs" bzw. kann vom Arbeitnehmer vor Vertragsschluss gefordert oder vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn dem Arbeitnehmer bzw. Bewerber eine Stufenzuordnung wie unter 1. dargestellt zu wenig ist (siehe 2.).

Der TV-L ist im Übrigen auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu finden, siehe:
https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
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#3

Stufe klärt man vor Vertragsunterschrift. Eigentlich ist man in einer guten Verhandlungsposition mit der Qualifikation. Aber Anspruch ist eben maximal Stufe 3. Mehr gibt es nur, wenn man sonst nicht kommt.
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