17.09.2009, 11:08
Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
Unsere Gemeinde hat beschlossen unsere Splittersiedlung mit einer Druckentwässerung an das Abwassernetz anzuschließen. Da es ja einen Anschlußzwang gibt, kommt man ja da nicht umher anzuschließen, obwohl eine existierende Kleinkläranlage besteht.
Jetzt jedoch wird ein Pumpenschacht auf Privatgrund gesetzt der aber vom Eigentümer bezahlt werden soll. Die Pumpe hingegen bezahlt die Gemeinde.
Beide Arbeiten werden von der Gemeinde nach Beschluß und Ausschreibung in Auftrag gegeben.
Wir Eigentümer der Grundstücke haben diese Ausschreibung bzw. Kostenaufstellung nie zu Gesicht bekommen und sollen für etwas zahlen, dass wir nicht in Auftrag gegeben haben.
Darf eine Gemeinde auf privaten Grundstücken Druckentwässerungen bauen und diese auch noch bezahlen lassen ?
Kann mir jemand diesen Sachverhalt aufklären
Herzlichen Dank
Floggy