21.01.2016, 19:03
Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
es geht um folgenden Sachverhalt: Aktuell wurde festgestellt, dass ein ehemaliger Ortsbürgermeister (RLP) einen langfristigen Landpachtvertrag abgeschlossen hatte, mit dem Ziel, einem Landwirt die Nutzung von Wegeflächen zu ermöglichen. Hierzu gab es jedoch keinen Beschluss des Ortsgemeinderates. Rechte Dritter sind also entstanden, durch den rechtsgültigen Vertragsschluss. Das lässt sich zivilrechtlich nicht kippen. Allerdings, führt man ins Felde, sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Man glaubt also im Innenverhältnis gegen den ehem. Ortsbürgermeister einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. M.E. ist dies doch nur möglich im Zuge eines Kommunalverfassungsrechtsstreits. Jetzt ergeben sich aber weitere Probleme: Der ehem. Ortsbürgermeister ist kein Organ mehr; die Sache trug sich jedoch während seiner Amtszeit zu. Bleibt es beim In-sich-Prozess? Wer trägt die Verfahrenskosten? Regelmäßig müsste die Gemeinde diese tragen; ändert sich das, wenn bei der Feststellungsklage herauskommt, dass er rechtswidrig gehandelt hat und einen solchen Vertrag gar nicht hätte unterfertigen dürfen? Wenn er letztlich noch zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden würde, müsste er im Prinzip doch auch für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen (so kennt man es im Privatrecht). Das ist eine sehr schwierige Materie. Hat jemand dazu vielleicht paar brauchbare Hinweise? Bin für alle Infos dankbar. Kollegiale Grüße: Haegar
es geht um folgenden Sachverhalt: Aktuell wurde festgestellt, dass ein ehemaliger Ortsbürgermeister (RLP) einen langfristigen Landpachtvertrag abgeschlossen hatte, mit dem Ziel, einem Landwirt die Nutzung von Wegeflächen zu ermöglichen. Hierzu gab es jedoch keinen Beschluss des Ortsgemeinderates. Rechte Dritter sind also entstanden, durch den rechtsgültigen Vertragsschluss. Das lässt sich zivilrechtlich nicht kippen. Allerdings, führt man ins Felde, sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Man glaubt also im Innenverhältnis gegen den ehem. Ortsbürgermeister einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. M.E. ist dies doch nur möglich im Zuge eines Kommunalverfassungsrechtsstreits. Jetzt ergeben sich aber weitere Probleme: Der ehem. Ortsbürgermeister ist kein Organ mehr; die Sache trug sich jedoch während seiner Amtszeit zu. Bleibt es beim In-sich-Prozess? Wer trägt die Verfahrenskosten? Regelmäßig müsste die Gemeinde diese tragen; ändert sich das, wenn bei der Feststellungsklage herauskommt, dass er rechtswidrig gehandelt hat und einen solchen Vertrag gar nicht hätte unterfertigen dürfen? Wenn er letztlich noch zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden würde, müsste er im Prinzip doch auch für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen (so kennt man es im Privatrecht). Das ist eine sehr schwierige Materie. Hat jemand dazu vielleicht paar brauchbare Hinweise? Bin für alle Infos dankbar. Kollegiale Grüße: Haegar