Kindergarten Trägerwechsel
#1

Guten Morgen,
wir haben seit einiger Zeit diverse Probleme in unseren 2 Kindergärten mit insgesamt 8 Gruppen.

Wir als PR bemühen uns hier und da Brücken zu bauen. Das ist uns bisher auch immer gelungen, so dass nicht die Kollegen sich krank melden um den AG unter Druck zu setzen oder der AG seinerseits irgendwelche Sanktionen startet.

In den letzten Gesprächen sprach unser BM allerdings immer mehr von einem Trägerwechsel und es scheint, als wenn er im politischen Raum zumindest mal die Tendenzen abgeklopft hat, um festzustellen wie die Politik dazu steht.

Wir sind eine kleine Gemeinde in NRW mit 15 Tsd. Einwohnern. Insgesamt gibt es bei uns 6 Kindergärten, wovon 4 in privater Trägerschaft sind (AWO, DRK, Kirche).

Bei einem Trägerwechsel rechne ich damit, dass die Kolleginnen erstmal ohne Vertrag da stehen, da die Arbeitsstelle weg ist.
(Betriebsbedingte Kündigung, Wegfall des Arbeitsplatzes)
Es hätte auch Konsequenzen für einige Stellen im Rathaus, wobei ich hier nicht unmittelbar eine Kündigung befürchte. Hier liegt die Sachlage auch anders, da der Arbeitsplatz nicht weg fallen würde.


Meine Fragen:
1) Wie realistisch ist denn sowas einzuschätzen? Ist eine Trägerschaft für die Kirche, AWO, DRK usw. überhaupt interessant?
2) Mit welchen zeitlichen Abläufen ist hier zu rechnen? Ist es mit einem Vertrag bereits getan oder gibt es Fristen usw?
Das ganze muss sicherlich auch durch einen Ratsbeschluss abgesegnet werden?
3) Welche Maßnahmen können wir als Personalrat ergreifen, um einen Trägerwechsel zu erschweren?

Vielen Dank für eure Antworten.
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#2

In der Regel wird ein Trägerwechsel ein Betriebsübergang sein. Die Arbeitsverträge blieben davon grundsätzlich unberührt.
Als PR wäre ggf. zu schauen ob eine Personalgestellung anzustreben ist (vgl. § 4 (2) und (3) TVöD).

Zu 1. Möglich ist so was. Es ist auch wahrscheinlich, dass sich jemand findet, der Träger werden möchte.
Zu 2. In der Regel wird es eine Ausschreibung geben müssen. Das weitere hängt dann von der Ausgestaltung ab. Ich gehe davon aus, dass dies Beschlüsse des Rates erfordert (ohne nun ins Kommunalrecht NRW geschaut zu haben).
Zu 3. Wichtig ist den PR-Hut ab und den Gewerkschaftshut aufzusetzen. Das gibt dann mehr Möglichkeiten im öffentlichen/politischen Raum zu wirken. Als PR muss man schauen, dass die Beteiligungsrechte eingehalten werden. Man sollte sich beraten lassen (ggf. auch Extern auf Kosten des Arbeitgebers).
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