Kündigungsfristen
#1

Hallo. 
Ich habe meine Ausbildung bei einer Sparkasse am 01.9.13 begonnen und am 28.1.2016 erfolgreich beendet. 
Seitdem bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Demnach habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Sollte ich bis zum 31.12.22 kündigen, würde mein Arbeitsverhältnis nach dem 31.3.23 enden. 
Ist es möglich, bis zum 31.12.22 eine Kündigung einzureichen, in welcher steht, dass das Arbeitsverhältnis erst am 31.5.23 enden soll? Ist das rechtlich sicher?
Oder bleibt es bei den 3 Monaten zum Quartalsende?
Vielen Dank und liebe Grüße
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#2

Eine tarifvertragskonforme Kündigung ist nur zum Quartalsende möglich. Soweit der Arbeitgeber nichts unternimmt wird die Kündigung auch zu einem anderen Termin wirksam. Letztlich kann der Arbeitgeber maximal Schadensersatz durchsetzen. Ein Schaden ist aber kaum nachweisbar. Auf der sicheren Seite ist man mit einem Aufhebungsvertrag.
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