Kündigungsfrist
#1

Guten Morgen,

ich habe eine eig ganz einfache Frage zur Kündigungsfrist (TVöD):

Bei einer Kündigung von Arbeitgeber-Seite zählen Beschäftigungszeiten bei anderen AG im öffentlichen Dienst mit.

Zählen diese auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Beispiel:
Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber seit 2 Jahren, vorher aber schon weitere 4 Jahre bei einer anderen Kommune.
Hat der Arbeitnehmer nun 6 Wochen zum Quartalsende (2 Jahre) oder 3 Monate zum Quartalsende (6 Jahre)?

Und wie sieht das Ganze in der Probezeit aus? Hier gelten die normalen 2 Wochen zum Monatsende?

Vielen lieben Dank!!!
Zitieren
#2

Für die Kündigungsfrist zählen für beide Seiten Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern nicht mit. Entsprechend ist in der Probezeit die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Kündigungsfrist bei der Stadt
- Befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist
- Wie ist meine Kündigungsfrist? Kirchlicher Träger.


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers