Kündigung befristeter Vertrag ohne Sachgrund
#1

Ich bin seit 3 Monaten beschäftigt.
Vertrag ist befristet auf 1 Jahr ohne sachlichen Grund. 
Im Vertrag steht nichts von Probezeit.
Ich möchte kündigen.
Wie lang ist nun die Kündigungsfrist??
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#2

Eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht möglich, es sei denn eine solche Kündigungsmöglichkeit ist tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart.
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#3

(14.10.2023, 21:11)Gast schrieb:  Eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht möglich, es sei denn eine solche Kündigungsmöglichkeit ist tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart.

Es betrifft den TVöD Tarif. Möchte wissen ob es 2 oder 4 Wochen Kündigungsfrist sind?
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#4

Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit.
Die Probezeit ist mithin abgelaufen, so dass die 2-wöchige Kündigungsfrist nicht gilt.
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats.
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#5

Ja das weiß ich danke. Bin jetzt im 3. Monat dort.
Ab 6 Monaten 4 Wochen Kündigungsfrist, aber dann im 3. Monat???
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#6

(14.10.2023, 20:43)Gast schrieb:  Ich bin seit 3 Monaten beschäftigt.
Vertrag ist befristet auf 1 Jahr ohne sachlichen Grund. 
Im Vertrag steht nichts von Probezeit.
Ich möchte kündigen.
Wie lang ist nun die Kündigungsfrist??

Vertragsdauer ist 1 Jahr, ordentliche Kündigung ist eingeräumt vertraglich
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#7

(15.10.2023, 17:44)Gast schrieb:  Ja das weiß ich danke. Bin jetzt im 3. Monat dort..
Ab 6 Monaten 4 Wochen Kündigungsfrist, aber dann im 3. Monat???

Es ist eine Lücke im Tarifvertrag. In der Literatur werden verschiedene anzuwendende Fristen diskutiert. Auf der sicheren Seite ist man mit einem Monat zum Monatsende. Wenn man schneller raus will und sich nicht mit dem Arbeitgeber einigen kann, könnte man auch gesetzliche Kündigungsfrist versuchen.
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