Kälteschutz
#1

Ich arbeite bei einer Kommune im Bauhof. Im Winter sind wir oft bis zu 5,5 Std. draußen ohne Pause auch bei Temperaturen bis max -15 Grad in höheren Lagen.
Wie sind die Vorgaben zum Kälteschutz? Dürfen wir uns aufwärmen, bzw. muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit stellen dies zu tun?
Unser Sicherheitsbeauftragter verneint dies und will auch nichts vom Thema Kälteschutz wissen, nur Hitzeschutz. Es heißt warme Kleidung wird zur Verfügung gestellt.
Gerade weibliche Abgestellte müssen selbst bei Minusgraden am Boden ausgrasen und bekommen regelmäßig Blasenendzündungen.
Gibt es verbindliche Vorgaben im TVÖD ab welchen Temperaturen gewisse Arbeiten, wie Feinarbeiten nicht mehr ausgeführt werden dürfen? Oder ab welchen Temperaturen man sich wie lange aufwärmen darf?
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#2

Der TVöD trifft dazu keine Regeln.
Einschlägig sind hier Vorgaben des Arbeitsschutzrechts. Letztlich muss die Gefährdungsbeurteilung diese Aspekte adressieren. Wenn dies nicht hinreichend erfolgt, sollten betroffene Beschäftigte eine Gefährdungsanzeige schreiben und ggf. Vorgesetzte, Personalrat etc. involvieren.
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#3

Moin, das Arbeitsschutzgesetz, dadurch auch die Gefährdungsbeurteilung. Kälteschutz ist ab -5 Grad vom Arbeitgeber zu stellen. Das kann auch Funktions-Thermo- Unterwäsche sein, ist dann zu akzeptieren. Damit kann man auch so arbeiten, dass man schwitzt und nicht krank wird, die Feuchtigkeit wird ja abgeführt. Also warm arbeiten. Wer sich bei Frost zum Ausgrasen auf den Boden setzt; sorry keine Worte. Ihr müsst euch aufwärmen können, notfalls im Fahrzeug mit Standheizung.
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