Wenn man das Unternehmen verlässt, gibt es da einen Kündigungstermin, bis zu dem man die Jahressonderzahlung zurückzahlen muss? Oder ist der Rückzahlungsmodus aufgehoben?
Soweit man am 1.12. des Jahres im Arbeitsverhältnis steht hat man Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Ein Ausscheiden nach dem Datum hat keinen Einfluss auf den Anspruch.