Hallo, ich gehe ab 01.01.2026 in Rente, steht mir die Jahressonderzahlung zu, da sie mir nicht ausgezahlt wurde mit der Begründung, dass ich aus dem Arbeitsverhältnis zum 01.01.2026 ausscheide und ich sowieso die Zahlung zurück geben müßte, da ich nicht mehr bis 31.03.2026 im Geschäft sei. Ich arbeite in der Hauswirtschaft der Schwesternschaft des Roten Kreuzes in Nürnberg
Was ist denn die Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung?
TVöD Manteltarifvertrag BRK Nürnberg, den ich leider nirgendwo einsehen kann.
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Hallo
der Manteltarifvertrag zum BRK findet man nicht im Netz
Es gibt einen Tarifvertrag über die Jahresonderzahlung
Am besten an den örtlichen Personalrat oder den Gesamtpersonalrat wenden.
Der Gesamtpersonalrat des BRK sitzt auch in Nürnberg
MFG
Hallo, danke für die Beiträge, welche trotzdem leider nicht weiterhelfen. In der Lohnbuchhaltung wurde mir der §23 /5 (TVöD) ausgedruckt.
Meine Frage, ist denn Auscheiden wegen Rente mit 63 diesem Absatz gleich zu stellen, da ich nicht gekündigt habe bzw. aus eigenen Wunsch
ausscheide.
Es ist nicht der TVöD. Bitte nicht vermischen. Im TVöD sind die Regelungen anders. Wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag TVöD nennt, dann sollte dies Indiz für die qualitöt der Personalverwaltung sein. Auf deren Einschätzung sollte man sich nicht verlassen.
"danke für die Beiträge, welche trotzdem leider nicht weiterhelfen. "
Dann musst du dich rechtlich beraten lassen. Mit Glück kann der Betriebsrat etwas dazu sagen. Ansonsten wenn du Gewerkschaftsmitglied bist kannst du dich dort beraten lassen. Wenn man sich dazu entschieden hat kein Mitglied der Gewerkschaft zu werden, kann man ja das gesparte Geld für eine Rechtsberatung ausgeben.
Ansonsten schauen, dass man einen alten Kommentar zum BAT findet und schauen wie dort die Regelung interpretiert wird.
Wie schon geschrieben dürfte vermutlich ein Anspruch bestehen. Altersrente ist kein Verschulden und da der Tarifvertrag ein Ende des Arbeitsverhältnisses bei regulärer Altersgrenze vorsieht ist es auch nicht dein Wunsch. Anders wäre es bei Aufhebungsvertrag für früheren Rentenbeginn.
Im ersten Schritt den Anspruch schriftlich geltend machen.
Ggf. wird man dann klagen müssen. Allerdings wäre es mit Anwalt so teuer, dass es kaum lohnt.