Jahressonderzahlung
#1

Hallo
Ich habe mich via außergerichtlicher Einigung zum 30.9.25 von meinem Arbeitgeber getrennt. Vereinbart wurde, dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen. Ich bin freigestellt. Tvöd-p
Zum 01.10.25 werde ich voraussichtlich bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Tvöd-sue.
Meine Frage: steht mir von einem der Arbeitgeber anteilig die Jahressonderzahlung zu?
Dankeschön 😊
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#2

TVöD-Pflege im TVöD-K (Krankenhäuser) oder im TVöD-B (Betreuungseinrichtungen)?

Nur im TVöD-K gibt es folgenden Passus, wonach auch dann ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nicht am 1.12. besteht:

(6.1) Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember endet. Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nur das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.
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