Jahressonderzahlung
#1

Hallo zusammen,

eine Vollzeitbeschäftigte hat zum 31.07.2020 gekündigt. Kurzfristig wurde mit ihr vereinbart, dass sie ab 01.08.20 bis 31.12.20 als Minijobberin eingesetzt wird. Hat sie dann den vollen Anspruch auf JSZ ? Dann müsste sie ja sv-pflichtig angemeldet werden, das sie die Grenze überschreitet... Oder wie ist das in diesem Fall? Bei Eigenkündigung vor dem 01.12. besteht ja eigentlich kein Anspruch auf JSZ.

Danke.
Zitieren
#2

Findet ein Tarifvertrag durch beidseitige Tarifbindung oder gemäß Arbeitsvertrag Anwendung? Wenn ja welcher?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…
- Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung bei Renteneintritt zum 01.12.26
- Jahressonderzahlung


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst