Inventur
#1

Hallo miteinander,
so langsam wird es Zeit, bei uns die erste Inventur nach der Eröffnungsbilanz (01.01.12) durchzuführen.
Geplant ist, schon dieses Jahr im Fachbereich Schule damit zu beginnen.
Nun habe ich hierzu ein paar Fragen:
Werden auch die Vermögensgegenstände, die dem Sammelposten zugeführt wurden überprüft? Ausgebucht werden diese ja eh nicht?!
Und wie läuft das bei euch ab? Werden zunächst das entsprechende Anlagenverzeichnis aus der EDV ausgedruckt und dann sozusagen abgehakt, oder habt ihr "Zähllisten" und gleicht diese anschließend mit der EDV ab?
Bin da noch nicht so im Bilde, wie es am Besten ist und wäre für jede Hilfe dankbar!!

Viele Grüße aus einer kleinen kleinen Gemeinde in Niedersachsen Smile
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#2

Hallo, komme aus SH.
Also zunächst müsste eine Dienstanweisung zum Thema Inventur geschrieben werden. Diese regelt u.a. in welchen Abständen gezählt wird, wann, durch wen etc.( Vorbereitung, Durchführung, Überwachung) Außerdem ist dort geregelt was gezählt wird. Man kann die Sammelposten zählen - muss man aber nicht.(Grundsatz der Wirtschaftlichkeit - Vereinfachungsregelung)
Die Inventurunterlagen (insbesondere die Zähllisten) und das Inventar sind Bestandteile der Rechnungslegung und damit Belege zur Buchführung. Die Inventur muss die gleichen formalen Grundsätze erfüllen wie das übrige Rechnungswesen, daher sind Zähllisten nach dem 4-Augen-Prinzip zu unterschreiben.
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