Inflationsprämie in Altersteilzeit
#1

Hallo Zusammen,
ich bin seit Dez. 2022 in der Aktivphase der Altersteilzeit im Blockmodell, Phasivphase beginnt Dez. 2024

Lt. einer Info von Verdi müssten Beschäftigte die sich am Stichtag 01. Mai 2023 in der Aktivphase des Blockmodells sind,
die Hälfte der einmaligen Sonderzahlung also 620,00 € und vom Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 110,00 €.
Die andere Hälfte sollte in das Wertguthaben fließen und in der Freistellungsphase ratierlich ausbezahlt werden.
Sollte das Wertguthaben ab 01. Januar 2025 ausbezahlt werden, ist die Steuerfreiheit allerdings zu prüfen.

KAV teilte aber mit, dass für Altersteilzeitbeschäftigte nur die Hälfte ausbezahlt wird und die andere Hälfte NICHT in das Wertguthaben fließt.

Was ist nun korrekt? Hat hier jemand Erfahrung?
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#2

Das sagt auch die dbb Tarifunion so. Im Tarifvertrag und der Niederschrift ist das nicht expressis verbis festgehalten. Eine einheitliche Auslegung von der VKA oder einzelnen KAV’en habe ich noch nicht gesehen. Evtl. müssen dann die Arbeitsgerichte entscheiden…
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#3

Unser Personalrat hat bei ver.di angefragt. ver.di ist nach wie vor der Meinung, dass in der aktiven Phase die Hälfte ausbezahlt und die andere Hälfte ins Wertguthaben fließen soll.

Das KAV Rundschreiben hatte anfangs denselben Wortlaut, wurde jedoch in einem zweiten Schritt geändert.

Ver.di hatte bereits einige Anfragen zu diesem Thema und würde Mitgliedern entsprechend weiterhelfen.
Nun bleibt zu hoffen, dass ein Mitglied klagt und die Umsetzung für die aktiven Altersteilzeitler angepasst wird.
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#4

Ich habe das gleiche Problem mit meinem AG . Gibt es schon neue Urteile?
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