12.07.2023, 19:06
Hallo Zusammen,
ich bin seit Dez. 2022 in der Aktivphase der Altersteilzeit im Blockmodell, Phasivphase beginnt Dez. 2024
Lt. einer Info von Verdi müssten Beschäftigte die sich am Stichtag 01. Mai 2023 in der Aktivphase des Blockmodells sind,
die Hälfte der einmaligen Sonderzahlung also 620,00 € und vom Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 110,00 €.
Die andere Hälfte sollte in das Wertguthaben fließen und in der Freistellungsphase ratierlich ausbezahlt werden.
Sollte das Wertguthaben ab 01. Januar 2025 ausbezahlt werden, ist die Steuerfreiheit allerdings zu prüfen.
KAV teilte aber mit, dass für Altersteilzeitbeschäftigte nur die Hälfte ausbezahlt wird und die andere Hälfte NICHT in das Wertguthaben fließt.
Was ist nun korrekt? Hat hier jemand Erfahrung?
ich bin seit Dez. 2022 in der Aktivphase der Altersteilzeit im Blockmodell, Phasivphase beginnt Dez. 2024
Lt. einer Info von Verdi müssten Beschäftigte die sich am Stichtag 01. Mai 2023 in der Aktivphase des Blockmodells sind,
die Hälfte der einmaligen Sonderzahlung also 620,00 € und vom Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 110,00 €.
Die andere Hälfte sollte in das Wertguthaben fließen und in der Freistellungsphase ratierlich ausbezahlt werden.
Sollte das Wertguthaben ab 01. Januar 2025 ausbezahlt werden, ist die Steuerfreiheit allerdings zu prüfen.
KAV teilte aber mit, dass für Altersteilzeitbeschäftigte nur die Hälfte ausbezahlt wird und die andere Hälfte NICHT in das Wertguthaben fließt.
Was ist nun korrekt? Hat hier jemand Erfahrung?