Inflationsprämie bei Verletztengeld
#1

Hallo, ich habe mal eine Frage:

Wie sieht es denn aus bei Bezug von Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls mit der Inflationsprämie? Geht man da auch leer aus?
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#2

In Ermangelung einer ausreichenden Sachverhaltsdarstellung lässt sich keinerlei Aussage hierzu treffen!
A050
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#3

Findet der TV Inflationsausgleich Anwendung? Wie lange beziehst du schon Verletztengeld und wie lange bist du schon beim aktuellen Arbeitgeber angestellt?
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#4

Vielen Dank für die Antworten. TVöD findet Anwendung. Bin Auszubildende im zweiten Lehrjahr und beziehe seit April Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls. Eine OP ist im September geplant, inwieweit eine Besserung eintritt bzw. evtl. Folgeschäden bleiben, ist derzeit noch nicht abzusehen. Die 'große' Inflationsprämie im Juni habe ich erhalten, allerdings die monatlichen Zahlungen nicht, da ich derzeit keinen Anspruch auf Entgeltzahlungen vom AG habe. Ein Anspruch auf Verletztengeldzuschuss besteht nicht. Meine Frage bezieht sich, ob es bezüglich Verletztengeld eigene Regelungen gibt bezüglich der Inflationsprämie oder ob es analog dem Krankengeld angewandt wird. Es handelt sich hier um einen Arbeitsunfall (dieses ist unstrittig).
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#5

TVöD oder TVAöD?
Aber unter den beschriebenen Umständen sieht alles korrekt aus.
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#6

Hast du Rechtsschutz? Würde darüber abklären und Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.
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