Inflationsprämie als Erzieher*in in einem Verein
#1

In unserer Stadt (Chemnitz) haben alle Erzieher, ob bei der Stadt oder beim freien Träger beschäftigt, eine Inflationsprämie bekommen. Nur der Verein, bei dem ich beschäftigt bin, hat diese Prämie nicht gezahlt. Wir fühlen uns wie Erzieher zweiter Klasse, obwohl wir unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie alle anderen. Es wäre auch mal interessant, von wem die freien Träger der Wohlfahrtsverbände das Geld für die Gehälter der Mitarbeiter refinanziert bekommen und ob vielleicht Geld für die Prämie bereitgestellt wurde. Außerdem kauft unser Verein auch Immobilien und uns stellt sich die Frage von welchem Geld. Vereine müssen ja meines Wissens nach kostendeckend arbeiten und dürfen keine Gewinne machen. Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich und meine KollegInnen sich sehr freuen.
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#2

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Zahlung leisten, wenn es dazu keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt?!
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#3

"Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich und meine KollegInnen sich sehr freuen."
Was sind denn die Fragen?
Die einzige Frage ist diese "uns stellt sich die Frage von welchem Geld"
Fraglich ob hier jemand etwas dazu sagen kann.
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#4

Nur mal so als Idee…wenn euer Träger ein Verein ist, gibt es normalerweise einen Geschäftsführer und auch Vorstand, aber auch Mitglieder. Bin auch Erzieherin bei einem Verein gewesen. Auf den Mitgliederversammlungen müsste man dies erfragen können bzw. der Vorstand müsste seinen Mitgliedern gegenüber auch Rechenschaft ablegen. Nun ist die Frage, wer bei euch Mitglied in dem Verein ist.
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#5

Guten Tag, sicherlich darf ein e. V. oder eine ggmbh keinen" Gewinn" erwirtschaften, da sonst die Gemeinnützigkeit aberkannt wird und ganz anders besteuert wird.
Es wäre aber grob fahrlässig wenn keinerlei Rücklagen gebildet werden könnten. Dann wäre nämlich auch im (üblichen) Fall von Zahlungsverzug keine Auszahlung von Gehältern etc möglich. Das käme einer Insolvenz gleich.
Sie sehen, Rücklagen und Gewinn ist nicht das gleiche.
Davon ab ist a) niemand gezwungen den Mitarbeitern eine Summe x zu geben außerhalb des Leistungsentgeld und b) auch keine Kommune etc. gezwungen den freien Trägern der Wohlfahrtspflege diese Summe x rezufinanzieren.
Mfg
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