Inflationsausgleichsprämie für Stundenlöhner
#1

Wie ist die Berechnungsgrundlage wenn kein fester Beschäftigungsumfang vereinbart wurde für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) im Juni 2023?
Jeden Monat werden Stunden in unterschiedlicher Anzahl gearbeitet, was wenn im Mai 2023 gar nicht gearbeitet wurde?
Durchschnitt der vorangegangen x Monate? Arbeitszeit des letzten gearbeiteten Monats? Oder andere Berechnungsgrundlage - welche?
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#2

Was ist denn genau im Arbeitsvertrag hinsichtlich Arbeitsumfang geregelt? Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag der die Anwendung TVöD und ergänzende Tarifverträge vorsieht?

Wenn Arbeit auf Abruf geregelt ist und keine Regelung zum Umfang getroffen wurde greift § 12 (1) Satz 3 TzBfG und damit sind 20 h/Woche heranzuziehen. Aber ohne Details zum Arbeitsvertrag lässt es sich nicht einschätzen.
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#3

Es ist eine max. monatliche Stundengrenze vereinbart.
Die maximal monatliche Arbeitszeit beträgt x Stunden.
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#4

Und wie hoch ist diese maximale monatliche Arbeitszeit?
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#5

Ergänzung: Ja der Arbeitsvertrag unterliegt dem TVöD.
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#6

In der Regel handelt es sich um GfB. Schwankt je nach Eingruppierung zwischen 29 - 35 Stunden monatlich.
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