Inflationsausgleichsprämie Krankengeld
#46

(07.10.2023, 14:49)Gast schrieb:  "Wenn das die tragende juristische Argumentation des Rechtsanwaltes ist, dann muss es sich ja um eine Koryphäe handeln!“

Ohja, mein Anwalt ist eine wahre Koryphäe, denn dank ihm hab ich die Inflationausgleichsprämie in Höhe von 3000€ erhalten, obwohl ich schon seit November 2022 krankgeschrieben bin. 
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#47

(07.10.2023, 13:24)Gast schrieb:  Oder der Anwalt kassiert von dir dann Geld dafür, dass er keinen Erfolg hatte.
Denn solche Regelungen, dass der Anspruch auf eine Zahlung davon abhängt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es spielt auch keine Rolle, dass diese auch von der Inflation betroffen sind.

Hat er nicht, denn ich bin A gut Rechtsschutz versichert UND B hat er bewirkt, dass ich die 3000€ in voller Höhe erhalten habe.
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#48

Was ich aber eigentlich sagen wollte - wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, lohnt es sich, davon in einem solchen Fall mal Gebrauch zu machen. Immerhin geht es um eine riesige Summe & bei keinem von uns fällt das Geld vom Himmel. Wir müssen alle schauen wo wir bleiben.
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#49

Und es ging bei den Verfahren um die Inflationsausgleichsprämie nach TV Inflationsausgleich im Bereich TVöD? Oder um einen ganz anderen Sachverhalt als hier diskutiert wurde?
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#50

(08.10.2023, 12:18)Gast schrieb:  „Und es ging bei den Verfahren um die Inflationsausgleichsprämie nach TV Inflationsausgleich im Bereich TVöD?“

Richtig. Sonst würde ich ja nicht mit kommentieren & meine Erfahrung mit euch teilen🙃.
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#51

Habe ich Anspruch auf
Inflationsausgleich bei Krankengeld?
Das bedeutet im Klartext: Ja, Beschäftigte, die aktuell erkrankt sind, und aufgrund dessen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss haben, haben einen
Anspruch auf die vereinbarten Inflationsausgleichsprämien. 12.08.2023
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#52

Wie soll man sich vorstellen, dass du nun schon die 3000 € erhalten hast, wenn der Tarifvertrag monatliche Zahlungen vorsieht. Soweit es um Zeiten mit Krankengeldzuschuss ging war es ja tariflich klar dass der Anspruch besteht. Das hat dann aber nichts mit den hier genannten Argumentation zu tun.
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#53

Macht alles sehr unzufrieden. 26 Jahre in der Firma, leider schwer krank geworden (seit August 2022) nun auf dem Weg der Besserung und in Wiedereingliederung Hamburger Modell. Man ist und war mit dem wesentlich niedrigeren Krankengeld und der Inflation stark eingeschränkt.

Auch für mich ist es eine unverständliche Vereinbarung, dass der Inflationsausgleich kranken Menschen oder bestimmten Gruppen vorenthalten werden darf. Inflation betrifft alle!
Es ist absolut ungerecht, dass bei Langzeiterkrankung der Ausgleich nicht oder nur in Teilen ausgezahlt wird. Ja: Richtig: Doppelt und Dreifach bestraft - wie hier schon geschrieben wurde.


Wäre zumindest etwas gerechter und zufrieden stellend, wenn die Krankenkasse, wie beim Krankengeld, für die kranken Menschen den Prozentsatz wie vom Gehalt auch, davon zahlen würde.

Ebenfalls wäre es gut, wenn eine tarifliche Gehaltserhöhung auch auf das Krankengeld angerechnet wird, leider zählt da nur das Gehalt vor der Erkrankung zur Berechnung, von Tariferhöhungen hat man da nichts.

Ich habe gerade die 40 Jahre Mitgliedsnadel von Verdi bekommen, frage mich oft, ob ich nicht auch schon lange hätte austreten sollen. Da ich den Beitrag auch sehr hoch finde. Die Hälfte an verdi Beitrag wäre wünschenswert, dann würden evtl. mehr Menschen Mitglied werden. Eine Ermäßigung für Langzeitkranke wäre auch angebracht, werde ich mal vorschlagen. ;-)
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#54

Bin seit 8/1989 beim Bund beschäftigt und seit April 23 und weiterhin im Krankenstand, steht mir die Inflationsprämie zu?
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#55

Ich habe seit August 23 bis Ende Dezember 23 Inflationsausgleich erhalten.ab 20.11.23 krank und somit bis 31.12.23 Lohnfortzahlung erhalten.ab 1.1.24 nun KG.
Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit das ich keinen Anspruch mehr auf Inflationsausgleich Zahlung habe.ist das rechtens?
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#56

(23.01.2024, 14:17)Gast schrieb:  Ich habe seit August 23 bis Ende Dezember 23 Inflationsausgleich erhalten.ab 20.11.23 krank und somit bis 31.12.23 Lohnfortzahlung erhalten.ab 1.1.24 nun KG.
Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit das ich keinen Anspruch mehr auf Inflationsausgleich Zahlung habe.ist das rechtens?
Wenn du am 1.1.24 einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber erhalten hast, besteht ein Anspruch.
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