Inflationsausgleichsprämie Auszahlungszeitpunkt verpflichtend?
#1

Hallo Zusammen!

laut Tarifvertrag soll mit dem Junigehalt die Prämie von 1240 € ausbezahlt werden.
Jetzt erhielten alle Abteilungen ein Rundschreiben in dem es heißt,  das der Zeitpunkt der Auszahlung nicht sicher ist und dass es auch länger Dauern kann.
Dass sorgt natürlich für Unmut.

Meine Frage nun: Darf das der Arbeitgeber? Schließlich ist das Vertraglich festgelegt.

Und außerdem,  die Leute brauchen ja jetzt das Geld und nicht erst in ein paar Monaten.

Hoffe ihr könnt mir dazu was sagen.

Grüße!
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#2

"Meine Frage nun: Darf das der Arbeitgeber?"
Nein.
Man kann natürlich den Arbeitgeber abmahnen und wenn er sich weiterhin weigert pünktlich zu zahlen kann dies dann ggf. eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.
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#3

Fristlose Kündigung rechtfertigen? Unfug!
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#4

(13.06.2023, 18:49)Gast schrieb:  Fristlose Kündigung rechtfertigen? Unfug!

Wenn ein Arbeitgeber seine primäre Pflicht nicht erfüllt (pünktliche Zahlung Gehalt) rechtfertigt dies nach Abmahnung eine fristlose Kündigung. So wie bei einem Arbeitnehmer der einfach nicht zur Arbeit kommt, weil er es nicht schafft, mit einem Vorlauf von Monaten einen Wecker zu kaufen...
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