Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel innerhalb TVÖD
#1

Hallo, wenn ich zum 01.08. den Arbeitgeber wechsle (von TVÖD zu TVÖD), stehen mir dann die monatlichen Ausgleichszahlungen trotzdem zu?

Liebe Grüße
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#2

Warum denn nicht?
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#3

Ja, voll und ganz.
Als Quelle hier ein paar Auszüge von der Ver.di Homepage:

Habe ich auch Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld im Falle einer Kündigung?

Für die Auszahlung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis keine Voraussetzung. Maßgeblich ist, dass in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Habe ich Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, wenn ich erst am 1. Juni 2023 bei einem kommunalen Arbeitgeber anfange?

Es besteht kein Anspruch auf die 1.240 Euro (Vollzeit), da dafür die Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Jedoch besteht der Anspruch auf die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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#4

Danke für die Antwort
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