Inflationsausgleich
#1

Eingestellt nach TV-L, (10 Jahre im Bereich) Beschäftigung unbefristet, gem. TV L § 8 Abs. 1 Nr. 1 SBG lV.
Geringfügig Beschäftigter, 13% Stellenanteil mit 5,03 wöchentliche Arbeitszeit.
Arbeitgeber verweigert die Zahlung des Inflationsausgleichszahlung, da der TV-L in Gänze nicht auf mein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Da geringfügig Beschäftigte im §1, Abs. 2 i TV- L, vom Tarifvertrag 
ausgenommen sind? Alle anderen Arbeitnehmer haben die Zahlung erhalten. 

Ist das so korrekt? Was kann man tun?
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#2

Nur geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 SGB IV sind vom Anwendungsbereich des TV-L ausgenommen. Geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV sind Teilzeitbeschäftigte, die unter den Anwendungsbereich des TV-L fallen. Voraussetzung: TV-L ist im Arbeitsvertrag für anwendbar erklärt worden oder es liegt beidseitige Tarifbindung vor.
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